16. April 2024

Personalratswahlen 2024 - Wahlaufruf

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den nächsten Wochen wird in Hessen über die Zusammensetzung der Personalräte neu entschieden. Es sind also wichtige Weichenstellungen vorzunehmen, die Ihnen per Wahlrecht anvertraut sind.

In einem Personalrat werden die Beschäftigten einer Dienststelle repräsentiert.

Sowohl die Statusgruppen, also Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Frauen und Männer in einer Dienststelle werden bei der Zusammensetzung des Personalrats abgebildet.
Mehr Arbeitnehmer als Beamte in der Dienststelle bedeuten also mehr Arbeitnehmersitze im Personalrat. Mehr Frauen als Männer in der Dienststelle bedeuten mehr Frauensitze im Personalrat. Diese Dinge werden vom Wahlvorstand anhand der gesetzlichen Vorgaben festgelegt.

Welche Personen über welche Listen aber einen Sitz im künftigen Personalrat erhalten, wird anhand der bei der Wahl errungenen Stimmen festgelegt.
Das heißt, dies bestimmen ausschließlich die Wählerinnen und Wähler, die Beschäftigten in den Behörden und Dienststellen, also Sie ganz persönlich.

Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie sich an der Wahl beteiligen, dass Sie ihre Stimme abgeben für die Listen und Kandidaten, denen Sie am meisten Vertrauen schenken.

Die Aufgaben des Personalrats sind insbesondere

  • die Wahrung und Ausübung der Beteiligungsrechte wie Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
  • die Ausübung der Initiativrechte
  • die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
  • die Wahrung des Betriebsfriedens.

Durch die Existenz der Personalräte mit ihren Beteiligungsrechten ist gewährleistet, dass sich nicht der einzelne Beschäftigte mit einem vermeintlich übermächtigen Dienststellenleiter auseinandersetzen muss.
Insofern kann man den Personalrat durchaus auch als Sprachrohr der Beschäftigten betrachten, denn Personalrat und Dienststellenleiter verhandeln auf Augenhöhe, und nach den Vorgaben des Gesetzes stets mit dem ernsthaften Willen zur Einigung.
Der Personalrat hat unvoreingenommen und unparteiisch die Gesamtheit der Beschäftigten zu vertreten, ist für jeden Einzelnen gleichermaßen zuständig, unabhängig davon, ob ein Beschäftigter gewerkschaftlich organisiert ist und wo.
Der Personalrat unterliegt dabei auch einer sog. „Friedenspflicht“. Sein Wirken richtet sich nach innen.

Bei allen Vorgängen, die im Personalrat behandelt werden, unterliegen die Mandatsträger der Verschwiegenheit.
Bei seiner Tätigkeit ist der Personalrat eng an die Bestimmungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) gebunden.
Bei den in der Regel alle vier Jahre stattfindenden Wahlen treten die Gewerkschaften mit den Listen ihrer Kandidaten zur Wahl an. Im HPVG sind auch sog. „Freie Listen“ zugelassen. Während aber die Mandatsträger der Fachgewerkschaften des dbb Hessen bei der Personalratsarbeit permanent mit den neuesten Informationen versorgt werden und auf die gesamte dbb-Rechtsberatung und -vertretung zurückgreifen können, stehen diese umfassenden Möglichkeiten den freien Listen nicht zur Verfügung.
Zusätzlich zu den gewählten Mandatsträgern können die dbb-Hessen-Gewerkschaften sog.„Gewerkschaftsbeauftragte“ zu den Sitzungen des Personalrats entsenden. Diese können die gewerkschaftlichen Standpunkte in die Beratungen einbringen.
Auch diese Möglichkeit steht den Freien Listen naturgemäß nicht zu.

Wofür stehen und was tun der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften?

Kein anderer Gewerkschaftsdachverband kennt die Strukturen des öffentlichen Dienstes besser und ist breiter vertreten und vernetzt. Der dbb Hessen wird noch in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen feiern. Er ist der Dachverband von 39 Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Hessen, die sich ausschließlich um Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in den privatisierten Bereichen kümmern.

Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften gestaltet mit dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn und der Politik die Tarifverträge und die Gesetze und Verordnungen, die Mandatsträger der Personalräte wirken vor Ort auf deren korrekte Anwendung hin und stehen den Beschäftigten zur Seite.

Daher haben wir keine Interessenkollision wie manch‘ andere Gewerkschaften, die auch und vor allem Beschäftigte in der Privatwirtschaft organisieren.

Wir vertreten und fördern die grundsätzlichen, rechtlichen, beruflichen und sozialen Belange unserer Mitglieder und gewähren ihnen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz.

Der dbb Hessen hat mit seinen Fachgewerkschaften in den zurückliegenden Jahren u. a. Folgendes erkämpft und erreicht:

  • Umfassende Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG), wenngleich wichtige Forderungen dabei (noch) nicht umgesetzt wurden
  • Beendigung der Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst in Hessen
  • Erhöhung der Haushaltsansätze in vielen Bereichen
  • Erhöhung der Einstellungszahlen in vielen Bereichen
  • Kraftvolle Tarifabschlüsse beim TV-H (u. a. stufengleicher Aufstieg, Kinderzulage,
  • Hessenticket, mittlerweile in den meisten Fällen bessere Tabellenwerte als im TV-L)
  • Im Tarifvertrag Hessen vom Oktober 2021 erreichten wir lineare Erhöhungen von zusammen 4 Prozent im Vergleich zu 2,8 Prozent in der TdL
  • Im Tarifvertrag Hessen vom März 2024 erreichten wir u. a. lineare Erhöhungen von durchschnittlich 11,4 Prozent, mindestens aber 340 Euro monatlich mehr, neben Verbesserungen bei der Jahressonderzahlung sowie der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro; stufengleicher Aufstieg, Kinderzulage und Hessenticket bleiben erhalten
  • Deutliche Verbesserungen bei Besoldung und Versorgung der Beamten
  • Nach Einreichung dreier Besoldungsklagen ab 2017 wieder Übertragung der
  • Tarifergebnisse auf Besoldung und Versorgung (deutliche Abkehr von den
  • Festlegungen im damaligen Koalitionsvertrag!)
  • Ende November 2021 bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in unserem Klageverfahren eindrucksvoll unsere Rechtsauffassung und stellte fest, dass die Alimentation der hessischen Beamten verfassungswidrig zu niedrig ist und zurück bis ins Jahr 2013 zu niedrig war. Der Mindestabstand zur Grundsicherung war bis zur Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 10 nicht eingehalten
  • Der VGH fasste einen Vorlagebeschluss an das BVerfG; die Entscheidung von dort steht noch aus
  • Wir forderten die Landesregierung auf, unbedingt noch vor Ende der 20. Legislaturperiode die ersten Reparaturschritte vorzunehmen
  • Dies wurde aufgegriffen, wenngleich bislang völlig unzureichend umgesetzt
  • Seither entwickelten sich Besoldung und Versorgung in Hessen wie folgt:
  • 2022: + 2,2 Prozent linear Besoldung und Versorgung (Übertragung 1. Stufe Tarifergebnis Oktober 2021)
  • 1.4.2023: + 3 Prozent linear Besoldung und Versorgung (erster Reparaturschritt
  • nach VGH-Entscheidung), außerdem Wegfall A 5, Verbesserung der
  • kinderbezogenen Familienzuschläge
  • 1.8.2023: + 1,89 Prozent linear Besoldung und Versorgung (Übertragung 2. Stufe
  • Tarifergebnis von Oktober 2021, Mindestbetrag von 35 Euro im TV-H umgerechnet + 0,09 Prozent)
  • 1.1.2024: + 3 Prozent linear Besoldung und Versorgung (zweiter Reparaturschritt nach Entscheidung VGH)
  • Im Besoldungsgesetz 2023/2024 wurde bereits niedergeschrieben, dass nach den darin geregelten 2 x 3 Prozent-Erhöhungen weitere Reparaturschritte folgen müssen
  • Dies wurde auch auf unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl im Oktober 2023 geantwortet und auf unser Bitten hin in den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode aufgenommen.
  • Außerdem wurde im Einigungspaper zum Tarifvertrag Hessen vom 15.03.2024 festgelegt, dass die Landesregierung das Ergebnis wiederum auf Besoldung und Versorgung übertragen will
  • Das bedeutet weitere lineare Erhöhungenvon Besoldung und Versorgung zum 1.2.2025 um 4,8 Prozent sowie zum 1.8.2025 um 5,5 Prozent
  • Den entsprechenden Gesetzentwurf dazu erwarten wir für Mai 2024
  • Weitere Erhöhungsschritte werden wir spätestens nach der Sommerpause mit der Landesregierung beraten
  • Vom 1.1.2022 bis zum 1.1.2024 haben wir damit eine lineare Steigerung von Besoldung und Versorgung um 10,47 % erreicht (neben Verbesserungen bei den kinderbezogenen Familienzuschlägen);alle Beamten und alle Versorgungempfänger profitieren davon
  • Vom 1.1.2022 bis zum 1.8.2025 werden wir mindestens eine Steigerung um 22,14 % bei Besoldung und Versorgung erreicht haben zzgl. weiterer, bisher noch nicht konkret beschlossener Erhöhungen
  • Wir fordern die rückwirkende Entschädigung spätestens nach diesbezüglichen Festlegungen des BVerfG in unserem Verfahren, erforderlichenfalls auch früher
  • Bzgl. der Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst konnten wir erreichen, dass die Generalstaatsanwaltschaft eine Rundverfügung erlassen hat, wonach angezeigte Übergriffe grundsätzlich nicht eingestellt, sondern zur Anklage gebracht werden sollen
  • Außerdem wurde entschieden, bei allen hessischen StaatsanwaltschaftenSonderdezernate zur Bearbeitung von Übergriffen auf Beschäftigte einzurichten
  • Nach Veröffentlichung unserer Studie zu Übergriffen auf Lehrkräfte wurde die Verbesserung des Schutzes von Lehrkräften auf den Weg gebracht
  • Auf unser Ersuchen hin erfolgte die Aufnahme entsprechender Passagen für den öffentlichen Dienst (bspw. Teilhabe an allgemeiner Einkommensentwicklung für die Tarifbeschäftigten, Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation der Beamten, Beschäftigte besser vor Übergriffen schützen, Bekenntnis zumBerufsbeamtentum...) in den Koalitionsvertragfür die 21. Legislaturperiode.

Forderungen, die letztlich die Abschaffung des Berufsbeamtentums zum Ergebnis hätten (Bürgerversicherung, Hamburger Modell, Streikrecht für Beamte) treten wir entschieden entgegen.
So wurde bspw. die Rechtsauffassung des dbb zum unantastbaren Streikverbot für Beamte sowohl vom BVerfG wie jüngst auch vom EGMR eindrucksvoll bestätigt.

Die Mitglieder in den Fachgewerkschaften des dbb Hessen erhalten für einen günstigen Mitgliedsbeitrag neben einer umfassenden Interessenvertretung, erschöpfenden Informationen und einem hervorragenden Rechtsschutz (Rechtsschutzstelle in der Geschäftsstelle des dbb Hessen in Frankfurt a. M. sowie zahlreiche Rechtsanwälte im Dienstleistungszentrum) eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen und können über das dbb Vorsorgewerk und die dbb Vorteilswelt unzählige wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht unseren Mitgliedern ein breites Angebot an Seminaren zu günstigen Teilnahmegebühren zur Verfügung.

Als Mitglied in einer Fachgewerkschaft des dbb ist man aktiver Teil einer starken Interessengemeinschaft mit bundesweit rd. 1,3 Mio.Mitgliedern, davon rd. 800.000 Beamte und 500.000 Arbeitnehmer.

Wo ist also die Nahtstelle zwischen den Fachgewerkschaften des dbb Hessen und dessen Mandatsträgern in den Personalräten?
Wie hängt das Eine mit dem Anderen zusammen?

Hierzu zwei Beispiele:

  • Der dbb, der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften handeln mit den Arbeit-gebern die Tarifverträge aus – die Personalräte wachen über deren Einhaltung, über die korrekte Anwendung, über die Ausschöpfung der Möglichkeiten bspw. bei den Höhergruppierungen, den Stufenaufstiegen und den Zulagen. Sie stehen vor Ort auf den Dienststellen für die Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften fordern und erreichen die zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung und -versorgung, fordern und erklagen insbesondere die verfassungskonforme Besoldung und Versorgung - die Personalräte wachen über die Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten im Sinne einer Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Außerdem drängen sie auf eine gerechte und nachvollziehbare Bewertung der Dienstposten.

Auch hinsichtlich aller weiteren Rahmenbedingungen bspw. zur Arbeitszeit, zur Gleichberechtigung, zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zu den Beurteilungsrichtlinien, den Vorschriften zum Schutz und zur Fürsorge, zur Digitalisierung, zum Gesundheitsmanagement oder zum Datenschutz gilt analog:

Bei all dem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen unseren Fachgewerkschaften und unseren Mandatsträgern in den Personalräten statt, um auf diese Weise Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu weiteren Verbesserungen zu kommen - ganz im Interesse der Beschäftigten vor Ort!

Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften und deren Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Personalräten – zwei Seiten der gleichen Medaille!

Darum bitte ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:

Beteiligen Sie sich an der Wahl, geben Sie Ihre Stimme ab, geben Sie Ihre Stimme den Listen und Kandidatinnen und Kandidaten der Fachgewerkschaften des dbb Hessen!

 

Ich grüße Sie herzlich 

Ihr 

Heini Schmitt
Landesvorsitzender

Wahlaufruf Personalratswahl 2024