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Geweckte Erwartungen werden nicht vollständig erfüllt +++ dbb Hessen fordert Nachbesserung bei geplanter Beamtenbesoldung
„Der vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt nicht alle geweckten Erwartungen“ ,so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Walter Spieß auf der Sitzung des Landeshauptvorstandes seiner Organisation in Frankfurt.
Spieß bezog sich dabei auf den von der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzesentwurf zu Besoldungsanpassung für die hessischen Beamten. „Dem Grunde nach folgt der Gesetzesentwurf den in den Tarifverhandlungen getroffenen Vereinbarungen für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst.“ Der dbb Hessen sieht aber auch deutliche Abweichungen:
Der Gesetzesentwurf stellt, so Spieß, die hessischen Beamten gegenüber denen in anderen Bundesländern schlechter, da der Sockelbetrag der Gehaltserhöhung in Höhe von 20 bis 40 Euro vorenthalten werde.
Ebenso kritisch, so Spieß, sieht der dbb Hessen die Nichtberücksichtigung der Stellenzulage für Funktionsstelleninhaber. „Hier greift der Gesetzesgeber direkt in das Besoldungsrecht ein, das diese Bezügeanteile unstreitig als Dienstbezüge definiert.“
Unverständlich ist auch, so Spieß, dass den Versorgungsempfängern die vereinbarte Einmalzahlung verweigert werde.
„Wir fordern daher den Hessischen Landtag auf, an dem vorliegenden Entwurf noch die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen.“, sagte Spieß abschließend. |
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